Sozialwissenschaften
Insbesondere die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes tragen im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Werteerziehung, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei.
Zum Leitbild des Faches gehören die sozialwissenschaftlich gebildeten, zur demokratischen Auseinandersetzung und zur reflektierten Teilhabe fähigen mündigen Bürgerinnen und Bürger - als mündige Staatsbürgerinnen und -bürger, als mündige Wirtschaftsbürgerinnen und -bürger sowie als mündige Mitglieder vielfältiger gesellschaftlicher Gruppierungen. Dazu entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine umfassende sozialwissenschaftliche Kompetenz. Demokratie wird dabei im Verständnis des Grundgesetzes zugleich als Lebens-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Regierungsform verstanden. Sowohl die Erhaltung als auch Erneuerung der Demokratie sind auf allen Ebenen Gegenstände der kritischen Auseinandersetzung.
In der Einführungsphase (EF) knüpft der Unterricht an die in der Sekundarstufe I gewonnenen sozialwissenschaftlichen Kompetenzen an und vermittelt zentrale fachspezifische Zugänge der drei Fachdisziplinen zu den sozialen, ökonomischen und politischen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler.
Grundkurse bearbeiten in der Qualifikationsphase (Q1/Q2) bedeutsame Inhalte und bilden die Grundlage für den Erwerb der zentralen Sach-, Urteils-, Methoden- und Handlungskompetenzen der sozialwissenschaftlichen Bildung.
Der Beutelsbacher Konsens
Bei der Behandlung von politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Themen im Unterricht bietet der sogenannte „Beutelsbacher Konsens“ eine Leitlinie.
Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet drei Prinzipien: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Lernenden-Orientierung.
Das Überwältigungsverbot oder Indoktrinationsverbot untersagt Lehrkräften, Lernende „im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen Urteils‘ zu hindern“; vielmehr sollen sich die Lernenden eine eigene Meinung bilden können. Lernende dürfen nie das Gefühl bekommen, es wäre in Bezug auf Beurteilung schädlich, eine eigene Meinung zu vertreten.
Damit Lernende eine eigene Meinung entwickeln können, fordert das Kontroversitätsgebot - auch Gebot der Ausgewogenheit genannt - von Lehrkräften: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ In Bezug auf politische Kontroversen bedeutet dies, dass unterschiedliche Haltungen zu einem bestimmten politischen Thema im Unterricht ausgewogen nebeneinanderstehen müssen.
Wichtig ist auch hier, dass Haltungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, als solche benannt werden und der Verstoß altersangemessen erläutert bzw. dargestellt wird.
Die Konsequenz aus dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot ist, dass der Lernende „in die Lage versetzt werden [muss], eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“
(Quelle: https://www.qua-lis.nrw.de)